4.7.24

Vermögensnachlass und Versorgungsvollmacht nicht vergessen oder auch : Ihr letzter Wille für Tiere in Not

Vorsorge tut Not !

Als tierlieber Mensch möchten Sie sicherstellen, dass ihr Vermächtnis auch im Falles eines plötzlichen Todes in Ihrem Sinne eingesetzt wird? Sie möchten Ihr Erbe testamentarisch Tieren zugutekommen lassen und so auch über das eigene Leben hinaus Tieren speziell Haustieren in Not helfen ? Mit den folgenden Empfehlungen helfen wir Ihnen, damit Ihre Wünsche umgesetzt werden.  Wichtig dabei ist, erstellen Sie Ihr Testament. Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen im Todesfall für einen bestimmten Zweck eingessetzt wird, müssen Sie ein Testament verfassen. Existiert kein Testament, kommt der gesamte Nachlass automatisch komplett Ihren gesetztlichen Erben zugute. Sind keine Verwandten zu ermitteln, fällt das Vermögen dem Staat zu. Verfassen Sie daher frühzeitig ein handschriftliches Testament. Bestimmen Sie selbst, was im Todesfall mit Ihrem Vermögen passiert!  Als tierlieber Mensch können Sie auch über Ihren Tod hinaus dafür sorgen, dass Ihr Geld Haustieren in Not zugutekommt, indem Sie dem Tierschutzverein Lucky Dog Hostel in Ihrem Testament bedenken. Möchten Sie, dass das Geld für ein bestimmtes Projekt oder in einer bestimmten Region nachhaltig eingesetzt wird, können Sie das Lucky Dog Hostel  in Ihrem Testament dazu verpflichten, Ihren Nachlass Ihrem Wunsch entsprechend einzusetzen. Damit Ihr Testament rechtskräftig ist, müssen Sie formale Bestimmungen beachten und bei der Abfassung Testierfähigkeit von Ihrem Arzt oder Notar / RA bescheinigen. Sollten Sie Fragen zu den Themen Erbschaft oder Testament haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns an unter : luckydoghostel@freenet.de oder Tel.: 04795-9587780 . Der gemeinnützige Tierschutzverein Lucky Dog Hostel ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.