RATGEBER TIERLEID

Was tun, wenn Sie Tierleid beobachten?

Wenn Sie Missstände beobachten, handeln Sie bitte nach folgender Anleitung:

Obwohl uns jedes Tierschicksal wichtig ist, haben wir leider nicht die finanziellen und personellen Ressourcen allen Meldungen vor Ort persönlich nachzugehen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir häufig nur Hilfe zur Selbsthilfe leisten können, damit Sie vor Ort aktiv werden können.

Vorgehen bei Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz:

  • 1. Dokumentieren

    Dokumentieren Sie jeden Missstand fotografisch oder per Video (Handyqualität ist ausreichend)

  • 2. Bericht schreiben

    Schreiben Sie Ihre Beobachtungen auf. Was wurde wo beobachtet und wann, gibt es Zeugen. Je mehr Infos Sie haben umso besser.

  • 3. Tierschutzrecht

    Prüfen Sie, ob die Tierhaltung gegen geltendes Tierschutzrecht (siehe unten) verstößt.

  • 4. Veterinäramt verständigen

    Nur das Veterinäramt hat die Berechtigung die Tierhaltung zu kontrollieren und gegebenenfalls Auflagen zu erteilen, wir als Tierschutzverein dürfen das nicht. Melden Sie den Missstand schriftlich dem zuständigen Veterinäramt.

Tierschutzrecht

Generell gilt für alle Tiere in Deutschland das Tierschutzgesetz. Da dieses jedoch sehr allgemein formuliert ist, ist es oft schwer, gegen jemanden vorzugehen, der ein Tier nicht artgerecht hält. Für viele Tierarten und Haltungsformen gibt es zudem Gutachten und Leitlinien, welche allerdings nicht rechtsverbindlich sind, sie dienen lediglich als Orientierungshilfe für die Halter und Amtsveterinäre.

Gesetze und Verordnungen:

Leitlinien:

Weitere Leitlinien sind auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden.

Veterinäramt

Amtstierärzte sind aufgrund §16a Tierschutzgesetz „Beschützergaranten“ für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzrechts. Sie sind daher verpflichtet, gegen tierschutzrechtswidrige Handlungen und Zustände vorzugehen. Es gibt kein Entschließungsermessen. Amtsveterinäre müssen immer handeln, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Verstöße gegen Tierschutzrecht begangen wurden, noch werden oder bevorstehen. Bleiben sie untätig, können sie selbst Straftaten i.S.d. §17 TierSchG durch Unterlassen begehen.

Hier finden Sie eine Liste der Veterinärämter.

Tierqual im Internet

Vielfach werden den Tierschutzorganisationen / Tierschutzvereinen im Internet gemeldet. Mittlerweile haben alle großen Anbieter von Internetportalen eine Funktion eingerichtet, die es ermöglicht, dort Tierleid direkt zu melden. Sowohl bei ebay als auch bei YouTube und Facebook ist es direkt auf der jeweiligen Seite möglich, die Seite schnell und unbürokratisch zu melden. Normalerweise wird sie dann innerhalb von wenigen Stunden gesperrt.

Es ist sinnvoll, wenn möglichst viele Menschen diese Funktion nutzen. Dadurch werden die Anbieter für diese Problematik sensibilisiert und können entsprechend reagieren.

Tierqual anzeigen

Die Amtstierärzte haben erst die Möglichkeit die Haltung zu kontrollieren, wenn sie eine Meldung erhalten haben. Aus diesem Grund ist es unerlässlich das Veterinäramt über den Missstand zu informieren. Die Meldung sollte am besten immer per Mail erfolgen, diese sollte beinhalten:

  • Um welche Tiere handelt es sich?
  • Gegen was wird vermutlich verstoßen?
  • Wo befindet sich die Haltung?
  • Kontaktdaten des Halters und von Ihnen, für eventuelle Rückfragen von Seiten des Amtes
  • Bitte um Kontrolle der Tierhaltung und eine Eingangsbestätigung der Meldung

Generell ist es nicht üblich, dass Sie eine Rückmeldung des Veterinäramtes erhalten. Aus Datenschutzgründen ist dieses nicht berechtigt Ihnen Details über den Sachstand mitzuteilen.

Akuter Notfall

Nicht jedes Wildtier, dem sich der Mensch nähern kann, ohne dass es flieht, braucht Hilfe. Daher ist gerade bei Jungtieren äußerste Umsicht geboten. Junge Feldhasen, Rehkitze und auch junge Vögel sollten nur mitgenommen werden, wenn sie eindeutig verwaist oder verletzt sind. Oft befindet sich die Mutter in der Nähe und versorgt das Tier sobald sie wieder alleine sind.

Wer ein Wildtier findet, das eindeutig menschliche Hilfe braucht, sollten Sie nicht versuchen dieses alleine aufzuziehen, sondern es umgehend in eine fachkundige Auffangstation bringen.

Nur wenn das Tier von erfahrenen Tierpflegern großgezogen wird, ist später eine Auswilderung möglich. Weitere Information zu Wildtieren auch in Ihrer Region bietet Ihnen der Naturschutzbund Deutschland.

Wenn Sie ein herrenloses Haustier gefunden haben, kontaktieren Sie das örtliche Tierheim oder bringen das Tier direkt vorbei. Eventuell hat sich der Besitzer dort bereits gemeldet. Viele der Tiere sind gechipt und beim Deutschen Haustierregister oder Tasso registriert. Tierärzte und manche Tierschutzvereine besitzen Chip-Auslesegeräte, worüber die Besitzer ermittelt werden können.

Tierleid im Ausland

In nahezu allen Ländern gibt es mittlerweile Organisationen, die sich um Tiere in Not kümmern und sich mit den Gegebenheiten, Traditionen und der Rechtslage vor Ort auskennen. Sollten Sie Tierleid im Ausland beobachten, so möchten wir Sie bitten, eine dort ansässige Organisation zu kontaktieren.

Hier finden Sie ein weltweites Verzeichnis von Tierschutzorganisationen.

(Quelle: Deutsches Tierschutzbüro)