DANKE
Diese Rubrik ist all jenen gewidmet,die uns helfen sowie unterstützen
den alten Hunden einen Dauerplatz bis zum Lebensende
im LUCKY DOG HOSTEL zu gewährleisten, Danke!
Heute ist es Zeit DANKE zu sagen, an alle Unterstützer-innen unseres Tierschutzvereins und an alle Hundeliebhaber. Durch Ihre vielfältige Unterstützung konnten wir auch in diesem Jahr wieder viele Hundesenioren ein sicheres zuhause schenken.
Ein besonderer Dank natürlich an alle “ Patinnen und Paten „; durch die Hunde-Patenschaft ist nachhaltiger und aktiver Tierschutz erst möglich und gewährleistet somit unseren tierischen Dauerbewohner ein für IMMER ZUHAUSE !
Info: Spenden/Zuwendungen bis 300 Euro benötigen keine Spendenbescheinigung
Bis 300,- Euro genügt z.B. ein vereinfachter Nachweis.Das kann ein zum Beispiel ein Kontoauszug sein,auf dem klar ersichtlich ist,wie hoch die Spende ist und wer sie bekommen hat
Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis € 300,-
(§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV)
Zur Vermeidung von Kosten bei den gemeinnützigen Organisationen zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden, ermöglicht die Vorschrift des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) eine Vereinfachungsregelung. Zur steuerlichen Geltendmachung der Spende reicht der Zahlbeleg (Kontoauszug, ggf. Onlineausdruck mit Name und Kontonummer des Leistenden) und der Nachweis in Form einer Zuwendungsbescheinigung, aus der die Daten der Spendenbescheinigung (bis auf den Zahlbetrag) hervorgehen.