31.3.23

Heute im  Osterholzer Kreisblatt – BRUT- und SETZZEIT

Info: Wer seinen Hund in Niedersachsen zwischen dem 1. April und 15. Juli dennoch in freier Landschaft nicht an die Leine nimmt, kann mit einem Bußgeld von bis zu € 5.000 belangt werden.
Ausnahmen: Rettungs- und Hütehunde, Blindenführhunde, Diensthunde von Polizei/Zoll und Jagdhunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung eingesetzt werden.
Quelle: OHZ Kreisblatt