22.6.24
Feistellungsbescheid und erneute anerkannte Gemeinnützigkeit vom 23.5.24
Unser LUCKY DOG HOSTEL ist seit Beginn unserer Tierschutzarbeit als gemeinnützig eingestuft, da wir uns nach Regeln halten und uns für das Gemeinwohl einsetzen. Unser Ehrenamt richtet sich ausschließlich nach dem in unserer Satzung festgelegten Zweck für das Gemeinwohl , sprich die Förderung des Tierschutzes. Nach dem erneuten Freistellungsbescheid vom 23.5.24 (Finanzamt Wesermünde) mit der Steuernummer: 49/213/00665 für den Veranlagungszeitrum 2019-2021 sind wir weiterhin als gemeinnützige Förderkörperschaft als steuerbegünstigt und besonders förderungswürdig anerkannt.
Info: Jeder Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist, darf seinen Spenderinnen und Spendern eine Zuwendungsbestätigung ausstellen.