22.6.24

Feistellungsbescheid und erneute anerkannte Gemeinnützigkeit vom 23.5.24

Unser LUCKY DOG HOSTEL ist seit Beginn  unserer Tierschutzarbeit als gemeinnützig eingestuft, da wir uns nach Regeln halten und uns für das Gemeinwohl einsetzen. Unser Ehrenamt  richtet sich ausschließlich nach dem in unserer Satzung festgelegten Zweck für das Gemeinwohl , sprich die Förderung des Tierschutzes. Nach dem erneuten Freistellungsbescheid vom  23.5.24 (Finanzamt  Wesermünde) mit der  Steuernummer:  49/213/00665  für den Veranlagungszeitrum 2019-2021 sind wir  weiterhin als gemeinnützige Förderkörperschaft als steuerbegünstigt und besonders förderungswürdig anerkannt.

Info: Jeder Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist, darf seinen Spenderinnen und Spendern eine Zuwendungsbestätigung ausstellen.